Grundlage unserer Zusammenarbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und der Tarifvertrag zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und den Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Außerdem gelten die bestehenden oder künftigen Betriebsvereinbarungen oder Betriebsordnungen durch den Kundenbetrieb im Rahmen des Direktionsrechts durch entsprechende Einzelanweisungen. Das schafft Sicherheit für unsere Mitarbeiter und unsere Kunden.
agento vergütet alle Mitarbeiter deutlich über Tarif.